Schweiz - Reisemobil / Wohnmobil-Info

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Sie reisen mit dem Wohnmobil in oder durch die Schweiz? Das müssen Sie wissen:

Höchstgeschwindigkeit:

  • 120 Kmh auf Autobahnen (grüne Tafeln)
  • 100 Kmh auf Autostrassen (grüne Tafeln)
  • 80 Kmh ausserorts (blaue Tafeln)
  • 50 Kmh innerorts

Womo über 3.5 Tonnen:

    Anhänger:
    • 100 Kmh für Zugfahrzeuge bis 3.5 Tonnen auf Autobahnen und Autostrassen (Ab 1.1.2021) Für alle Zugfahrzeuge über 3.5 Tonnen gilt weiter 80 Kmh als Höchstgeschwindigkeit.

    Parken:
    Es gibt keine landesweite Regelung, wie und wo parkiert werden darf.
    Wenn Sie auf öffentlichem Grund parken oder übernachten wollen, informieren Sie sich bitte im Vorfeld beim betreffenden Kanton oder der betreffenden Gemeinde über die dort herrschenden Vorschriften.
    Stellplätze in der Schweiz sind rar. Einen Stellplatzfinder für die Schweiz finden Sie hier.
    Eine Uebersicht über die Schweizer Campingplätze finden Sie hier.

    Beladung:
    Es gibt keine Toleranz bei Ueberladung

    Betankung:
    Das Tankstellennetz in der Schweiz ist relativ dicht. An jeder Tankstelle kann sowohl Diesel als auch Benzin getankt werden.
    Das LPG-Tankstellennetz ist nicht so dicht. Es wird aber ständig ausgebaut. Eine Karte der LPG-Tankstellen finden Sie hier.

    Was müssen Sie mitführen?
    • Führerausweis
    • Fahrzeugausweis
    • Abgasdokument bei Fahrzeugen ohne OBD-Fehlerspeicher
    • Pannendreieck
    • Feuerlöscher (6 Kg bei allen Fahrzeugen über 3.5 Tonnen)

    Promillegrenze:
    • 0.5 Promille
    • Keine Toleranz bei Drogen am Steuer

    Allgemeines:
    Allgemeines:
    • Neu ab 2021 gilt das Reissverschlussprinzip, wenn auf der Autobahn eine Spur abgebaut werden muss. Automobilisten müssen die Fahrzeuge am Ende der abbauenden Spur einschwenken lassen, damit ein frühzeitiges Spurwechseln und somit Rückstau verhindert wird.
    • Es gilt die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei darf der Pannenstreifen nicht belegt werden, da dieser weiterhin für Notfälle und Pannen freigehalten werden muss.
    • Für Wohnmobile über 3.5 Tonnen gilt ein signalisiertes Lastwagenüberholverbot ebenfalls.
    • Hunde dürfen zwar ungesichert mitgeführt werden, Sie dürfen aber den Lenker weder gefährden noch behindern können.
    • Achtung! Bussen bei Übertretungen können in der Schweiz sehr hoch sein
    • Seit 15.01.2020 gibt es in Genf die erste und bisher einzige "Umweltzone" der Schweiz. Bei hohen Belastungen dürfen dort nur Fahrzeuge fahren, die die Vignette "StickAir" haben.

          Aktualisiert am 27.11.2023
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